Allgemeine Hinweise

 

  1. Ohne vorherige ärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU), die im vorgeschriebenen Turnus wiederholt werden muss, darf nicht getaucht werden. Das Ergebnis ist unaufgefordert und schnellstmöglich vorzulegen.

  2. Bei Unwohlsein und/oder schlechter körperlicher Verfassung, muss auf den Tauchgang verzichtet werden. Hierfür ist jeder Taucher selbst verantwortlich.

  3. Für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Ausrüstung, sowie das Anlegen und Bedienen selbiger, ist jeder Taucher selbst verantwortlich. Dies gilt auch für geliehene Clubausrüstung.

  4. Vereinsausrüstung wird nur an Vereinsmitglieder zu den ausgehängten Bedingungen verliehen. Sollte ein Ausrüstungsgegenstand beschädigt werden oder sonst einen Mangel aufweisen, so ist dies unverzüglich dem Gerätewart oder einem anderen Vorstandsmitglied zu melden.

  5. Jeder Taucher, muss beim Tauchen in heimischen Gewässern zwei voneinander unabhängige komplette Atemregler, bestehend aus zwei ersten und zwei zweiten Stufen, mit sich führen. Die restliche Tauchausrüstung ist immer an die Bedingungen und Anforderungen des geplanten Tauchgangs anzupassen.

  6. Zum Anfahren des Tauchplatzes sollten Fahrgemeinschaften gebildet werden.